In den letzten Jahren hat sich die Bewohnerstruktur im Seniorenzentrum „Stadt Hilden“ immer mehr verändert. Der Anteil der schwer pflegebedürftigen Menschen ist angestiegen. Relativ „fitte“ Bewohner werden immer seltener. Gleichzeitig ist auch die Anzahl der demenzkranken Bewohner größer geworden und hat dementsprechend die Betreuung und Pflege sowie die organisatorischen Abläufe beeinflusst.
Verschiedene gesetzliche Neuerungen verpflichten uns zum Qualitätsmanagement, ohne aber zusätzliche Aufgaben mit zusätzlichen Personal-Ressourcen abzudecken.
Gleichzeitig sind die Wünsche und Bedürfnisse der Bewohner, aber auch der Angehörigen, gestiegen und werden heute auch deutlicher formuliert. Leistungen in den Bereichen Pflege, Betreuung, Wohnen, Essen und Trinken sowie Hauswirtschaft werden nachdrücklicher hinterfragt und eingefordert und sollen in einer hohen Qualität erbracht werden. Kritik wird konkret geäußert und eine Verbesserung und Weiterentwicklung der Dienstleistungen erwartet.
Diese Entwicklung versuchen wir mit einer kontinuierlichen Anpassung der organisatorischen Abläufe, der regelmäßigen Überprüfung der von uns erbrachten Qualität und der intensiven Schulung und Fortbildung unserer Mitarbeiter zu begleiten.
Eine besondere Wichtigkeit hat dabei das System zur Bearbeitung von Beschwerden und Anregungen und in diesem Zusammenhang die Tätigkeit der Qualitätsbeauftragten.
Trotzdem gibt es immer wieder Beschwerden und Konflikte zwischen Bewohnern, Angehörigen und Mitarbeitern. Die Ursachen dafür sind vielfältig und werden von uns auch in jedem Fall ernst genommen. In der Bewertung von Unzufriedenheit ist wichtig zu unterscheiden zwischen nicht vergleichbaren Einzelfällen, organisatorischen Defiziten oder strukturellen Gegebenheiten.
Eine wichtige Erfahrung für alle Beteiligten war in der Vergangenheit immer wieder, dass durch Information, Transparenz und Gespräche viele Konflikte bereits im Vorfeld gar nicht entstehen müssen oder aber konstruktiv im Sinne der Bewohner zu
lösen sind.
Unter diesem Aspekt wollen wir den Angehörigen Gelegenheit geben, sich in einer strukturierten Form an der Entwicklung des Seniorenzentrums und den organisatorischen Abläufen zu beteiligen. Eine Möglichkeit dieser Beteiligung bietet ein zu bildender Angehörigen-Beirat, der die Mitwirkung des Heimbeirates ergänzen und erweitern kann.
Die nachstehenden Punkte beschreiben den möglichen Ablauf eines Angehörigen-Beirates, dessen Bildung wir den Angehörigen vorschlagen:
Ziele
1. Die Mitglieder des Angehörigen-Beirates vertreten sowohl die Interessen der Angehörigen als auch stellvertretend die der Bewohner/innen, die nicht mehr selber ihre Wünsche und Bedürfnisse vertreten können.
2. Intensive Zusammenarbeit durch wechselseitigen Informationsaustausch:
Angehörige sollen mehr Hintergrundwissen über die Arbeit im Seniorenzentrum erhalten, Mitarbeiter erlangen so bessere Kenntnis über Interessen und Bedürfnisse der Angehörigen.
Aufgaben
1. Mitwirkung bei der Qualitätssicherung und –weiterentwicklung
2. Beschwerde-Management, und zwar dort, wo die Beschwerdesteller die üblichen Möglichkeiten ausgenutzt haben und grundsätzliche Fragestellungen erörtert werden müssen.
3. Ansprechpartner für neue oder Rat suchende Angehörige
Formen der Zusammenarbeit
1. Mitwirkung in thematisch verschiedenen Arbeitskreisen, Gruppen oder Projekten
2. Möglichkeit der Stellungnahme zu geplanten Entwicklungen, Veränderungen im Seniorenzentrum
3. Mitarbeit in Qualitätszirkeln zur Weiterentwicklung unserer Qualitätsstandards
Wahl und Zusammensetzung
Der Angehörigen-Beirat besteht aus jeweils zwei Vertreter/innen einer Wohnebene.
Dazu werden je zwei Stellvertreter gewählt. Das Obergeschoss im Fliederweg erhält aufgrund seiner Bewohneranzahl drei Vertreter (3 Stellvertreter).
Diese und ihre Vertreter werden im Rahmen eines wohnebenen-bezogenen Angehörigenabends gewählt.
Die Amtszeit der Mitglieder des Beirates beträgt 2 Jahre. Verstirbt in dieser Zeit die im Haus lebende Bezugsperson, so kann diese Position nur dann weiter bekleidet werden, wenn anschließend ein betreuungsähnliches Verhältnis zu einem anderen Bewohner existiert.
Sollten beide Angehörige einer Ebene ausscheiden, so wird in dieser Ebene neu gewählt.
Pro Familie kann nur ein Angehöriger Mitglied des Angehörigen-Beirates sein.
Pro Bewohner kann eine Familie nur eine Stimme bei der Wahl abgeben.
Bei einem Umzug der Bezugsperson in einen anderen Wohnbereich verändert sich automatisch die Zuständigkeit des Mitgliedes des Angehörigen-Beirates.
Die Zusammenarbeit des Angehörigen-Beirates erfolgt vor allem mit den leitenden Mitarbeitern des Seniorenzentrums „Stadt Hilden.
Der Geschäftsführer nimmt an grundsätzlichen Tagesordnungspunkten und Themen teil.
Arbeit des Angehörigen-Beirates
Pro Jahr finden 3 bis 4 Sitzungen des Angehörigen-Beirates statt.
Der Angehörigen-Beirat bereitet die jährlichen großen Angehörigenabende mit vor und begleitet diese.
Kontaktaufnahme der Angehörigen zum Angehörigen-Beirat kann unmittelbar erfolgen, aber auch durch die Vermittlung der Qualitätsbeauftragten.
Von allen Sitzungen wird ein Kurzprotokoll erstellt.


